Artikel über: Erste Schritte

Go-Live Checkliste: Bist du startklar für den 19. Juni 2026?

Du hast Revoq installiert und das Onboarding abgeschlossen? Großartig! Mit dieser Checkliste prüfst du Schritt für Schritt, ob dein Shop wirklich startklar für die neue EU-Vorgabe ab dem 19. Juni 2026 ist.


Die EU-Richtlinie 2023/2673 und §356a BGB verlangen mehr als nur ein technisch funktionierendes Formular. Es geht auch um Sichtbarkeit, Beschriftung, deine rechtlichen Dokumente und einen sauberen internen Prozess. Geh diese Liste in Ruhe durch – sie dauert ungefähr 15 Minuten.


Diese Checkliste ist eine Hilfestellung, keine Rechtsberatung. Lass im Zweifel deine konkrete Umsetzung von einem Anwalt prüfen.



A · Sichtbarkeit & Auffindbarkeit


Der Widerrufs-Button muss laut §356a Abs. 2 BGB ständig und leicht zugänglich in deinem Shop verfügbar sein. Das sind die zwei häufigsten Stolpersteine.



Du hast zwei empfohlene Optionen:


  • Footer-Einbindung – ein Link oder Button im Shop-Footer, der auf allen Seiten erscheint
  • Floating Button – ein schwebender Button, der auf jeder Seite eingeblendet wird


Wichtig: "Nur auf der Kontaktseite" oder "nur im Kundenkonto" reicht nicht aus.


Der Link muss sich optisch von anderen Links (Impressum, AGB, Datenschutz) abheben – z. B. durch Farbe, Schriftgröße oder Button-Stil.


Beispiel: So kann der Widerruf-Zugang im Footer aussehen – entweder als auffälliger Button oder als Textlink in der Linkliste (beide Varianten rot markiert). Eine der beiden Platzierungen genügt.


Wie du einen Link optisch hervorheben kannst erfährst du hier.




💡 Wie du den Button im Theme platzierst, zeigen wir dir im Artikel Wie du den Widerrufs-Zugang in deinem Shop einbindest.


☐ Bezeichnung ist eindeutig und rechtskonform


Der Button bzw. Link muss klar beschriftet sein. Empfohlene Formulierungen:


  • "Vertrag widerrufen"
  • "Bestellung widerrufen"
  • "Widerruf einreichen"


Vermeide unklare Beschriftungen wie "Hilfe", "Kontakt", "Rückgabe", "Stornieren" oder "Widerruf Formular online". Diese erfüllen die Eindeutigkeits-Anforderung voraussichtlich nicht.


☐ Bestätigungs-Button in der Form heißt "Widerruf bestätigen"


§356a Abs. 3 BGB schreibt vor, dass die Bestätigungsfunktion im zweiten Schritt des Formulars mit "Widerruf bestätigen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet sein muss. Revoq verwendet standardmäßig die gesetzlich vorgesehene Beschriftung – du musst hier nichts ändern.


☐ Formular ist ohne Login erreichbar


Die Widerrufsfunktion muss für alle Kunden zugänglich sein – auch für Kunden, die als Gast bestellt haben. Der Link darf nicht hinter einem Kunden-Login verborgen sein.



B · Funktionsprüfung


Bevor echte Kunden den Button nutzen, teste alle Wege einmal selbst durch.


☐ Test-Widerruf wurde erfolgreich durchgeführt


Im Onboarding hast du bereits einen Test gemacht. Falls noch nicht: Gehe in deinen Shop, klicke auf den Widerrufs-Button und durchlaufe den kompletten zweistufigen Flow (Daten eingeben → Bestätigungs-E-Mail → finale Bestätigung).




☐ Bestätigungs-E-Mail kommt beim Kunden an


Schicke den Test-Widerruf an eine eigene E-Mail-Adresse und prüfe:


  • Kommt die E-Mail an? (auch den Spam-Ordner checken)
  • Enthält sie den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs?
  • Liest sich der Text professionell?


Wichtig: Die E-Mail ist eine Eingangsbestätigung – sie bestätigt, dass der Widerruf eingegangen ist, nicht, dass er wirksam ist. Das ist ein rechtlich relevanter Unterschied.


☐ Du wirst als Händler über neue Widerrufe benachrichtigt


Prüfe in deinen Revoq-Einstellungen, dass die Händler-Benachrichtigung aktiv ist und an die richtige E-Mail-Adresse geht.



C · Rechtliche Begleitdokumente


Hier wird's wichtig – diese Punkte betreffen deine eigenen rechtlichen Dokumente.


Die folgenden Punkte sind keine Revoq-Konfiguration, sondern Anpassungen an deinen eigenen Rechtstexten. Wir empfehlen, das mit einem Anwalt zu prüfen.


☐ Widerrufsbelehrung aktualisiert


Deine Widerrufsbelehrung muss den Hinweis enthalten, dass Kunden den Widerruf auch über das elektronische Widerrufsformular ausüben können. Ein Formulierungsbeispiel:


„Sie können Ihren Widerruf auch elektronisch über unser Online-Widerrufsformular erklären: [Link zur Formularseite]. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail."


☐ Datenschutzerklärung erweitert


Da Revoq personenbezogene Daten deiner Kunden verarbeitet (Name, E-Mail, Bestellnummer), musst du das in deiner Datenschutzerklärung erwähnen. Du verarbeitest die Daten als Verantwortlicher, Revoq fungiert als Auftragsverarbeiter. Ein Formulierungsbeispiel:


„Im Rahmen des elektronischen Widerrufs werden Name, E-Mail-Adresse und Bestellnummer verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt durch unseren Auftragsverarbeiter Revoq. Weitere Informationen finden Sie im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) unter [Link zum Revoq DPA]."


☐ Refund Policy / Rückerstattungsbedingungen geprüft


Stelle sicher, dass deine Rückerstattungs-Prozesse zu deinem neuen digitalen Widerrufs-Flow passen (Fristen, Rückzahlungsweg, etc.).


☐ AGB ggf. angepasst


Falls deine AGB konkrete Aussagen zum Widerrufsverfahren enthalten, prüfe ob diese noch korrekt sind.


☐ DPA / Auftragsverarbeitungsvertrag mit Revoq akzeptiert


Nach Art. 28 DSGVO brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet. Den findest du in Revoq unter Einstellungen → Daten & Export.



D · Operativer Prozess


Compliance ist nicht nur Technik – jemand muss Widerrufe auch bearbeiten.


☐ Verantwortlichkeit ist intern geklärt


Wer im Team prüft eingehende Widerrufe? Wer veranlasst die Rückerstattung? Wer kommuniziert mit dem Kunden? Klare Zuständigkeit verhindert, dass Widerrufe liegenbleiben.


☐ Rückerstattungsprozess ist definiert


Innerhalb welcher Frist erstattest du zurück? Über welches Zahlungsmittel? Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung (§ 357 Abs. 1 BGB). Beachte: Du kannst die Rückzahlung verweigern, bis du die Ware zurückerhalten hast oder der Kunde nachweist, dass er sie abgesandt hat (§ 357 Abs. 4 BGB) – es sei denn, du hast angeboten, die Ware selbst abzuholen.


☐ Dokumentation für Streitfälle geregelt


Revoq bietet einen CSV-Export aller Widerrufe und einen PDF-Export mit Details pro Widerruf – ideal für deine Dokumentation.


💡 Mehr dazu: Widerrufe als CSV exportieren



E · Optional, aber empfohlen


Nicht zwingend für die Compliance, aber gut für Conversion und Vertrauen.


☐ Form-Branding an Shop-Design angepasst


Logo, Farben und Schriftarten der Widerrufs-Form passen zu deinem Shop. Das stärkt Vertrauen im sensiblen Moment des Widerrufs.


☐ Eigene Absenderdomain für Bestätigungs-E-Mails


Statt einer generischen Absenderadresse kannst du im Professional-Plan deine eigene Domain einrichten. Reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass E-Mails im Spam-Ordner landen, und wirkt professioneller.


☐ Bestätigungs-E-Mail an dein Branding angepasst


Im E-Mail-Editor (Essential-Plan) kannst du das Template visuell an dein Shop-Design anpassen.


☐ Team geschult


Wenn du Mitarbeiter hast: Stelle sicher, dass sie wissen, wie Widerrufe in Revoq bearbeitet werden.



Die wichtigsten Schritte sind erledigt!


Wenn du alle Punkte in Block A bis D abgehakt hast, hast du die wichtigsten technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Anforderungen aus §356a BGB ab dem 19. Juni 2026 umzusetzen.


Tipp: Mache nach jeder Anpassung an deinem Theme oder deinen Texten erneut einen kurzen Test-Widerruf. So merkst du sofort, falls etwas nicht mehr funktioniert.


Noch Fragen? Schreib uns – wir helfen dir persönlich weiter.

Aktualisiert am: 16/06/2026

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